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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2004 - L 8 AL 240/03   

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https://dejure.org/2004,42571
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2004 - L 8 AL 240/03 (https://dejure.org/2004,42571)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.04.2004 - L 8 AL 240/03 (https://dejure.org/2004,42571)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. April 2004 - L 8 AL 240/03 (https://dejure.org/2004,42571)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2004 - L 8 AL 240/03
    Der Arbeitnehmer ist dann auf eventuelle Regressansprüche gegen seinen Anwalt zu verweisen (BSG SozR 3-4100 § 141e Nr. 2).
  • BSG, 10.04.1985 - 10 RAr 11/84

    Monatsfrist - Antragsfrist - Konkursausfallgeld - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2004 - L 8 AL 240/03
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat es zB als nicht ausreichend angesehen, wenn ein Arbeitnehmer sich zunächst um die Durchsetzung seiner Ansprüche auf dem Rechtsweg vor dem Arbeitsgericht bemüht und erst anschließend nach Fristablauf den Insg-Antrag stellt (BSG SozR 4100 § 141e Nr. 8).
  • BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91

    Wirkung der Rücknahme eines Konkurseröffnungsantrages

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2004 - L 8 AL 240/03
    Bei mehreren Insolvenzereignissen ist das kalendermäßig erste Ereignis maßgeblich, weil kein neues Insolvenzereignis iS des Insg-Rechts eintreten kann, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit andauert (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 46; SozR 3-4100 § 141b Nr. 3).
  • BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 12/90

    Reisekosten bei der Berechnung von Konkursausfallgeld, Ersatzansprüche des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2004 - L 8 AL 240/03
    Wird für einen Arbeitnehmer ein Rechtsanwalt tätig, ist ihm das Verschulden des Anwalts wie eigenes Fehlverhalten zuzurechnen, wenn dieser - wie hier - außerhalb des Arbeitsgerichtsverfahrens mit der Durchsetzung der Arbeitsentgeltansprüche beauftragt war (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 25/12
    Ein einfaches Nachfragen oder ein längeres Abwarten der Erfolglosigkeit einer Zwangsvollstreckung genügen insoweit nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2004 - L 8 AL 240/03, Rn 21).

    Zusätzlich hat der Kläger es versäumt, sich bei anderen Stellen (wie z.B. Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Insolvenzgericht) zu erkundigen, ob ein Insolvenzereignis eingetreten ist (vgl. zu dieser Obliegenheit: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2004 - L 8 AL 240/03, Rn 21).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2011 - L 11 AL 141/08
    Der Arbeitnehmer muss sich vielmehr bei anderen Stellen (z.B. bei der Krankenkasse, dem Arbeitsamt, dem Insolvenzgericht) erkundigen, ob ein Insolvenzereignis eingetreten ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2004 - L 8 AL 240/03 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 AL 1797/10
    Dementsprechend gehen die Instanzgerichte - soweit ersichtlich - einhellig davon aus, dass der einem Bevollmächtigten erteilte Auftrag, einen arbeitsrechtlichen Anspruch im Insolvenzverfahren durchzusetzen, regelmäßig auch die Verpflichtung umfasst, den Arbeitnehmer über die Voraussetzungen eines Insolvenzgeldanspruchs zu informieren (LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2009 - L 1 AL 61/07 - juris Rdnr. 33; LSG Sachsen-Anhalt vom 23. Februar 2005 - L 2 AL 55/03 - juris Rdnr. 34; LSG Saarland vom 28. Mai 2004 - L 8 AL 36/03 - juris Rdnr. 30; LSG Niedersachsen-Bremen vom 5. April 2004 - L 8 AL 240/03 - juris Rdnr. 20).
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